Krankenbeförderung
Der Weg zum Arzt, zur Dialyse, zu Routineuntersuchungen oder zur Tagespflege ist für Menschen, die pflegebedürftig sind, sehr beschwerlich. Für diese Zwecke bieten die Krankenkassen an, die Kosten des Transports (ganz oder teilweise) zu übernehmen. Hierfür stellen die behandelnden Ärzte die Verordnung einer Krankenbeförderung, auch Transportschein genannt, aus.
Folgende Fahrten können verordnet werden:
- Bei stationärer Behandlung, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Bei ambulanter Behandlung mit hohem Pflegebedarf oder schwerer Erkrankung.
- Bei hochfrequenten, langfristigen Behandlungen (z. B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie).
Die Abrechnung ist mit allen Krankenkassen möglich!
Unser Fuhrpark umfasst außerdem 5 Rollstuhlfahrzeuge mit 1-2 Rollstuhlplätzen, sowie 4-5 Plätzen für Begleitpersonen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!